Ab heute gilt die Pflicht zum Energiesparen
Foto: Gerd Altmann / Pixabay 2013
Heute treten zwei Verordnungen in Kraft, mit denen die Bundesregierung auf die aktuelle Energienotlage reagiert. Die eine enthält Maßnahmen, die kurzfristig wirken, die andere ist auf mittelfristige Wirkung angelegt. Ziel ist es, den Gas- und Stromverbrauch zu senken.
Die erste ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV). Sie ist auf sechs Monate befristet und enthält folgende Maßnahmen, die auch für das Bäckerhandwerk relevant sind:
- Das Beheizen von Gemeinschaftsflächen ist untersagt, sofern diese nicht dem Aufenthalt von Personen dienen. Ausgenommen sind Gemeinschaftsflächen, deren Beheizung zum Schutz von dort installierter Technik oder von dort gelagerten Gegenständen und Stoffen erforderlich ist. Ausgenommen sind außer-dem Gemeinschaftsflächen, in denen bei einer Nichtbeheizung aufgrund bauphysikalischer Gegebenheiten Schäden oder ein Mehrverbrauch an Brennstoff zu erwarten sind.
- Die Temperatur in Arbeitsräumen wird begrenzt auf 19 °C bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit 18 °C für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen, 18 °C für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 16 °C für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 12 °C für körperlich schwere Tätigkeit.
- Trinkwasser darf nicht mehr erwärmt werden (z. B. mit Durchlauferhitzer), wenn es hauptsächlich zum Händewaschen verwendet wird und hygienisch nicht unbedingt erforderlich ist
- Die Außenbeleuchtung von Gebäuden ist abzuschalten, sofern das ohne Sicherheitsverlust möglich ist.
- Die Türen von Läden des Einzelhandels dürfen nicht dauerhaft offengehalten werden.
- Beleuchtete Außenwerbung ist zwischen 22 und 6 Uhr des Folgetages abzuschalten.
- Überprüfung und Optimierung der Heizung
- Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am
02.09.2022