Arbeitszeiten: Alleinerziehende Mutter scheitert am Landesarbeitsgericht

Symbolfoto. Foto: LVER / Pixabay 2020
Bäcker gehen bei den Arbeitszeiten gerne auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter ein. Insbesondere wenn es sich um alleinerziehende Mütter handelt. Doch unter bestimmten Umständen ist es zulässig, wenn Arbeitgeber Wünsche unberücksichtigt lassen. Jedenfalls sieht das so das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 5 Sa 139/22), das eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Schwerin bestätigte. Dort hatte eine alleinerziehende Bäckereiverkäuferin geklagt, weil sie nicht mehr samstags arbeiten wollte und wochentags nur noch zu ganz bestimmten Uhrzeiten. Darauf hat sie nach Auffassung des Gerichts keinen Anspruch. Die Richter machten darauf aufmerksam, dass die Kolleginnen, die alle betreuungsbedürftige Kinder haben, benachteiligt werden würden, weil sie die Zeiten abdecken müssten, an denen die Klägerin nicht zur Verfügung stehen wollte. Das sei auch durch den Umstand, dass die Klägerin alleinerziehend sei, nicht gerechtfertigt. Jetzt wird sich das Bundesarbeitsgericht mit dem Fall befassen.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 11.09.2023
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