Arbeitszeitgesetz: Bäckerhandwerk fordert Bundesregierung zur Aufnahme in den Ausnahmekatalog auf
Die Mitgliederversammlung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. hat in einer Resolution die Bundesregierung aufgefordert, das Bäckerhandwerk in den Ausnahmekatalog des Arbeitszeitgesetzes aufzunehmen. Die geltende Regelung begrenzt die Sonn- und Feiertagsarbeit in Bäckereien und Konditoreien für die Herstellung und Auslieferung der am selben Tag verkauften Backwaren jedoch auf drei Stunden. Die Mitgliederversammlung verweist auf die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, die „unverzüglich und ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen“ umgesetzt werden müsse. „Bäckerinnen und Bäcker wollen Brot backen und nicht jeden Sonntag juristische Grenzfragen klären“, sagte ZV-Präsident Roland Ermer. „Wir wollen raus aus der Grauzone und rein in die Rechtssicherheit. Wir wollen keine Reform mit angezogener Handbremse. Die Neuregelung muss stattdessen die betrieblichen Abläufe realistisch abbilden.“