Azubi-Tarifvertrag im Bäckerhandwerk wird allgemeinverbindlich
Foto: Mohamed Hassan / Pixabay 2019
Auszubildende im Bäckerhandwerk erhalten jetzt auch in Nichtinnungs-Betrieben mehr Geld. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat per Unterschrift den im Juli 2023 zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) und der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) ausgehandelten Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Er betrifft rund 10.000 Auszubildende und tritt rückwirkend in Kraft. „Das erzielte Ergebnis der beiden Sozialpartner Zentralverband und Gewerkschaft ist ein wichtiges Signal“, sagte ZV-Präsident Roland Ermer. „Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk bleibt damit attraktiv und muss sich im Vergleich mit anderen Branchen nicht verstecken.“
Der neue Tarifvertrag läuft vom 1. August 2023 bis zum 28. Februar 2025. Die Ausbildungsvergütung wird in zwei Stufen erhöht. In einer ersten Stufe, die vom 1. August 2023 bis zum 31. Dezember 2024 läuft, steigt sie auf:
- im 1. Ausbildungsjahr 860 Euro brutto,
- im 2. Ausbildungsjahr 945 Euro brutto,
- im 3. Ausbildungsjahr 1085 Euro brutto.
- im 1. Ausbildungsjahr von 860 Euro brutto auf 930 Euro,
- im 2. Ausbildungsjahr von 945 Euro brutto auf 1015 Euro,
- im 3. Ausbildungsjahr von 1085 Euro brutto auf 1155 Euro.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am
19.02.2024