Baden-Württemberg: Maskenpflicht in der Gastronomie wird bei 2G-Regelung gelockert

Foto: Claudio Schwarz on Unsplash
In der Gastronomie und bei Veranstaltungen entfällt in Baden-Württemberg die Pflicht von Beschäftigten, eine Maske zu tragen. Die Lockerung tritt am 28. Oktober in Kraft und gilt vorerst bis zum 24. November. Voraussetzung ist, dass in den Betrieben und bei den Veranstaltungen die 2G-Regelung eingeführt wurde, also dass sowohl Mitarbeiter als auch Gäste entweder genesen oder geimpft sind. Die Maskenpflicht für Beschäftigte entfällt außerdem nur, wenn diese ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen. Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink hatte im Vorfeld darauf hingewiesen, dass Beschäftigte nicht unter Druck gesetzt werden dürften, ihren Impfstatus zu offenbaren. Von ihren Gästen können Gastronomen und Veranstalter nach wie vor den Nachweis der Genesung oder einer Impfung verlangen.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 26.10.2021
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