Bäcker-Innung Erding mahnt Bäuerin ab

Foto: viarami / Pixabay 2020
Die Bäcker-Innung Erding hat die Wettbewerbszentrale Bayern eingeschaltet und eine Bäuerin abmahnen lassen, die ihre Kuchen und Torten in ihrem Hofladen verkauft hat. Die Innung macht geltend, dass im Bäcker- und Konditorenhandwerk nach wie vor der Meisterzwang gelte; doch die Abgemahnte sei weder Bäcker- noch Konditormeister. Obermeister Franz Gruber wies gegenüber dem Münchner Merkur auf die unterschiedlichen Bedingungen hin: „Bei den Hofläden läuft es über die landwirtschaftliche Schiene, da gelten eigene Regeln. Die haben schon etliche Privilegien.“ Er ergänzte: „Wir dürfen sonntags maximal drei Stunden aufsperren, der Hofladen ist aber vier Stunden lang auf.“ Der Anwalt der Bäuerin hat ihr geraten, die Abmahnung zu akzeptieren.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 14.01.2022
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