Bäcker-Innung Erding mahnt Bäuerin ab
Foto: viarami / Pixabay 2020
Die Bäcker-Innung Erding hat die Wettbewerbszentrale Bayern eingeschaltet und eine Bäuerin abmahnen lassen, die ihre Kuchen und Torten in ihrem Hofladen verkauft hat. Die Innung macht geltend, dass im Bäcker- und Konditorenhandwerk nach wie vor der Meisterzwang gelte; doch die Abgemahnte sei weder Bäcker- noch Konditormeister. Obermeister Franz Gruber wies gegenüber dem Münchner Merkur auf die unterschiedlichen Bedingungen hin: „Bei den Hofläden läuft es über die landwirtschaftliche Schiene, da gelten eigene Regeln. Die haben schon etliche Privilegien.“ Er ergänzte: „Wir dürfen sonntags maximal drei Stunden aufsperren, der Hofladen ist aber vier Stunden lang auf.“ Der Anwalt der Bäuerin hat ihr geraten, die Abmahnung zu akzeptieren.
Nichts mehr verpassen? Dann abonniere unseren Newsletter!
Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am
14.01.2022