Bäckerei Seitz zieht Kundenkarte wegen Markenrechtsverletzung zurück

Symbolbild. Foto: AhmadArdity / Pixabay 2016
Bäckermeister Joachim Seitz aus Schrobenhausen (Bayern) musste kürzlich seine Kundenkarte „Paybäck“ zurückziehen, weil ihn ein Anwalt auf den Schutz der Marke „Payback“ aufmerksam gemacht hatte. Seitz hatte den Namen für seine Kundenkarte vor ungefähr eineinhalb Jahren auf Vorschlag seiner Marketingagentur angenommen. Allerdings hatte man übersehen, dass das Wortspiel aus markenrechtlichen Gründen unzulässig ist. Gemäß der vom Anwalt gesetzten Frist zog Seitz die Kundenkarte binnen drei Tagen wieder ein. Mit der Karte konnten die Kunden bezahlen, wobei sie unter anderem einen Sofortrabatt erhielten. Seitz betonte gegenüber der Bäckerwelt, dass der Anwalt sehr kulant gewesen sei und auf sein Honorar verzichtet habe. Auf diese Weise sei man ohne finanziellen Verlust aus der Angelegenheit wieder herausgekommen. Seitz beschäftigt rund 75 Mitarbeiter und unterhält fünf Fachgeschäfte.
Teile diesen Post
Nichts mehr verpassen? Dann abonniere unseren Newsletter!

Dieses Formular wird durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von Google.

Um dieses Formular abzusenden, benötigen wir Deine Zustimmung zur Nutzung von Google reCAPTCHA.
Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 22.03.2022
Kontaktiere uns
Luisenstraße 34
49074 Osnabrück
+49 (0)541 58 05 44-30
©2026 INGER Verlagsgesellschaft mbH