Befallsunabhängige Dauerbeköderung: Zentralverband warnt vor Verbot

Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. 2026
Die Europäische Kommission plant derzeit das Verbot der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). Eine Entwicklung, die auch das deutsche Bundesumweltamt begrüßt. Hintergrund dessen ist die Bestrebung, die EU-Biozidverordnung anzupassen. Im Bäckerhandwerk trifft dieser Vorstoß jedoch auf starken Gegenwind. Wie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in seiner Pressemitteilung betont, ist die präventive Dauerbeköderung ein bewährtes Mittel gegen Schädlingsbefall durch Mäuse und Ratten. Dafür kommen oftmals Köder mit Antikoagulanzien zum Einsatz. Mechanische Fallen seien hier lediglich begleitend sinnvoll, aber kein vollwertiger Ersatz, so der Zentralverband. Das Bäckerhandwerk fordert daher, an der Ausnahmeregelung für die Biozidbeköderung im Lebensmittelbereich festzuhalten. „In Deutschland gelten bereits heute strenge Anforderungen. Der Wegfall der bisherigen Ausnahmeregelung würde den Hygieneschutz im Lebensmittelhandwerk massiv erschweren und Risiken erhöhen“, so Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks.
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Autor
Laura Wittland
Veröffentlicht am 09.02.2026
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