BGN warnt vor gefälschten Mahnschreiben

Die Berufsgesnossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt vor einem gefälschten Schreiben, in dem Mitgliedsbetriebe aufgefordert werden, Zahlungen wegen angeblich nicht umgesetzter Verpflichtungen zu leisten. Foto: BGN 2025
Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mitteilt, versenden aktuell Betrüger ein Schreiben an BGN-Mitgliedsunternehmen mit dem Betreff „Pflicht zur Anbringung des Augenspülstation-Schildes – Frist zur Umsetzung“. Diese Schreiben seien mit hoher krimineller Energie gefälscht. Sowohl das Anschreiben als auch die Rechnung enthalten eine Telefonnummer, unter der sich angeblich die BGN meldet. Auch die Mail-Adresse und die Internet-Adresse seien falsch beziehungsweise verfälscht. Die BGN mahnt: Leisten Sie keine Zahlungen! Die Strafverfolgungsbehörden habe man bereits informiert. Im Zweifelsfall beantworte man unter 0621/4456-3517 alle Fragen zu dem Betrugsversuch.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 17.02.2025
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