Bonpflicht bleibt – FDP scheitert mit Vorstoß

Foto: FDP 2019
Die Pflicht zur Aus­ga­be von Kas­sen­be­le­gen in Bä­cke­rei­en bleibt be­stehen. Die FDP-Frak­ti­on schei­ter­te am 6. Mai im Fi­nanz­aus­schuss mit einem Vor­stoß zur Ab­schaf­fung der seit An­fang Ja­nu­ar gel­ten­den Pflicht zur Aus­ga­be von Kas­sen­be­le­gen. Der Än­de­rungs­ent­wurf wurde in der Aus­schuss­sit­zung nur noch von den Grünen mit­ge­tra­gen. Die Frak­tio­nen von CDU/CSU, SPD und Die Linke lehn­ten den Ent­wurf ab, die AfD-Frak­ti­on ent­hielt sich. Die FDP-Fraktion wollte mit ihrem vom Bundestag an den Finanzausschuss überwiesen Gesetzentwurf vor allem die Bäckereien von der ab Anfang Januar geltenden  Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen befreien. Finanzbehörden sollten im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am 12.05.2020
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