Bundesregierung will Bonpflicht beibehalten – ZV protestiert

Foto: soap so / Unsplash 2023

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem die Pflicht zur elektronischen Kassenführung ausgeweitet werden soll. Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 100.000 Euro im Jahr werden verpflichtet, ihre Kassen umzustellen. Lediglich Barumsätze von 12.000 Euro im Jahr sollen davon ausgenommen sein. Anders als im Koalitionsvertrag versprochen (Zeile 1921), wird die Bonpflicht nicht abgeschafft, sondern beibehalten und zur Digitalbelegaufbewahrungspflicht ausgeweitet.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hat diesen Kabinettsbeschluss deutlich kritisiert. „Auch ein digitaler Pflichtbon bleibt ein Pflichtbon“, sagte ZV-Präsident Roland Ermer. „Beim Brötchenkauf muss weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden, selbst wenn ihn niemand haben möchte. Das ist keine Abschaffung, sondern dieselbe Bürokratie unter anderem Namen.“ ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg ergänzte: „Die Bonpflicht ist nicht abgeschafft. Sie ist lediglich digitalisiert worden. Das ist ein Unterschied in der Technik, aber nicht in der Bürokratie.“
Der Gesetzentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es sind daher noch Änderungen möglich.

Foto: soap so / Unsplash 2023

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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 24.09.2026
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