Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde verlängert. Foto: blickpixel / pixabay.com 2021
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, soll die Anpassung auch für eine höhere Impfbereitschaft sorgen. Die Änderungen treten am 10. September 2021 in Kraft.
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Autor
Fabian Konschu
Veröffentlicht am 07.09.2021
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