Eine Quelle, eine Marke?
In Deutschland gibt es mehrere Mineralbrunnen, die ein und dasselbe Mineralwasser unter unterschiedlichen Markennamen abfüllen und in den Verkehr bringen. Bereits an dieser Stelle sei darauf aufmerksam gemacht, dass dies zulässig ist, soweit der Verbraucher nicht irregeführt wird. Foto: LudgerA / pixabay.com 2020
BMEL plant Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung: Der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) veranstaltete am 3. März 2020 in Berlin ein Symposium und einen Parlamentarischen Abend, bei dem Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), ein Grußwort an die rund 100 Teilnehmer richtete.Dabei kündigte sie eine Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung(MTV) an, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geboten sei. Hierdurch sei die Bundesrepublik Deutschland in der Pflicht, das nationale Recht dem europäischen anzupassen.
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Autor
Kristina Tewes
Veröffentlicht am
29.07.2020