Einfach mal die Klappe halten

Zum Thema Vegane Snacks habe ich eine alte Weisheit der Beraterin Anke Bunte abgespeichert, die ja leider nicht mehr in der Branche arbeitet. Buntes Erkenntnis, gewachsen aus den Zahlenvergleichen ihrer Bäckerkunden: „Sie können natürlich einen veganen Snack einführen. Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass er ein C-Artikel bleiben wird.” Die Weisheit habe ich in der Realität fast durchgängig bestätigt gefunden. Der Bäckerkunde zeigte sich offensichtlich völlig unbeeindruckt von dem medialen Trommelfeuer, das Marketingstrategen und Politiker seit Jahren auf ihn abfeuern. Im Gegenteil, er verweigerte sogar aktiv die Rettung der Welt und erwies sich als außerordentlich widerborstig: Kaum positionierte der Bäcker ein Vegan-Schildchen neben den Snack, stellte unser Bäckerkunde den Kauf ein und wechselte zurück zum bewährten Mettbrötchen. Jetzt hörte ich aber neulich von einer Bäckerin, dass es ein veganer Snack in ihrem Sortiment unter die A-Artikel geschafft hat. Noch besser: Trotz eines niedrigen Wareneinsatzes und rationeller Zentralherstellung ist der Snack ausgesprochen instagramable und liefert in der Folge einen schönen Deckungsbeitrag. Der Trick unserer Bäckerin, salopp formuliert: Einfach mal die Klappe halten. Oder anders gesagt: Sie hatte ihre Filalteams angewiesen, das Vegan-Schildchen zu vergessen.
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am 18.02.2024
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