Essen Sie auch Stollen am Stück?

Wahrscheinlich sind die Stollenliebhaber schuld. Insbesondere in Sachsen soll es ja viele Menschen geben, die die Stollensaison kaum erwarten können und dann so einen 750 Gramm Stollen wie einen Schokoriegel wegputzen. Beim Umweltbundesamt scheint man jedenfalls ein paar dieser Leckermäulchen beobachtet zu haben und hat das dann als Grundlage für eine neue Form der Geldmacherei genommen. Die hört auf den Namen Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) und sollte eigentlich für die Einwegverpackung für den Snack to go gelten. Und der Stollen gehört nach Ansicht des Umweltbundesamtes  dazu – ganz gegen den Rat der Einwegkunststoffkommission, die im Juni 2024 ausdrücklich empfohlen hatte, diese Stollenverpackungen nicht unter das Gesetz zu fassen, da die Portionsgröße nicht zum Sofortverzehr geeignet sei, wie der sächsische und der thüringische Landesverband des Bäckerhandwerks argumentieren. Beim Umweltbundesamt hat das offensichtlich niemanden interessiert, die Stollenbäcker sollen also zusätzliche Abgaben bezahlen und sich außerdem mit vollkommen unnötiger Bürokratie herumschlagen. Die Verbände haben Widerstand angekündigt und wollen rechtliche Schritte gegen die neue Stollensteuer unterstützen. Mal schauen, wie es ausgeht. So oder so fällt es uns zunehmend schwerer, den von Bundeskanzler Merz angekündigten Herbst der Reformen zu erkennen. Aber wir wollen positiv bleiben, vielleicht sind wir ja zu ungeduldig. Der kalendarische Herbst 2025 beginnt bekanntlich erst am 22. September um 20:19 Uhr. 
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am 09.09.2025
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