Europäischer AI Act: Unternehmen müssen KI-Inhalte kennzeichnen

Symbolfoto: ProfessorWorld / stock.adobe.com 2026
Seit dem 2. August greifen in der Europäischen Union Transparenzpflichten für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Das zugrundeliegende europäische KI-Gesetz (AI Act) regelt, unter welchen Voraussetzungen KI-generierte Inhalte als solche gekennzeichnet werden müssen. Von den neuen Vorgaben betroffen sind unter anderem Bild-, Video- und Audioformate ebenso wie durch KI verfasste Texte. Neben den Anbietern wie Google oder Meta nimmt der AI Act auch die Nutzer in die Pflicht. Kommt KI im gewerblichen Kontext zum Einsatz, müssen von den Regelungen betroffene Inhalte gut sicht- beziehungsweise hörbar ausgewiesen werden. Die Kennzeichnung ist dabei mit unmittelbarem Inhaltsbezug zu setzen, ein Sammelhinweis genügt nicht. Für Texte gilt: Gekennzeichnet werden müssen KI-generierte Texte, die über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses informieren und ohne redaktionelle Prüfung veröffentlicht werden. Der private Rahmen ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
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Autor
Laura Wittland
Veröffentlicht am 03.08.2026
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