Gerichtsurteil: Donuts sind Backwaren, keine Konditoreiprodukte

Foto: Katharina Dolinski / Pixabay 2020
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass Donuts Backwaren sind und nicht dem Bereich Konditorei zugeordnet werden. Anlass war der Rechtsstreit zwischen der Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie, die einen Hersteller von Donuts auf Zahlung eines Beitrags in Höhe von 136.997,60 Euro für das Jahr 2023 verklagt hatte. Die Anwendung des Zusatzversorgungstarifvertrags (ZVK-TV), auf dessen Grundlage die Beschäftigten unter anderem Beihilfen zum Altersruhegeld erhalten, setzt voraus, dass es sich um einen Betrieb der Brot- und Backwarenindustrie handelt. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen, das vornehmlich Donuts für gewerbliche Kunden herstellt. Sie argumentierte, dass Donuts Siedegebäcke seien und damit zu den feinen Backwaren gerechnet werden müssten. Das Gericht allerdings war der Auffassung, dass entscheidend der Prozess des Backens sei, das heißt die Erhitzung eines vorher fertig gestellten Teigs. Es genüge, dass die Teigrohlinge in heißem Fett ausgebacken würden. Charakteristisch für die Herstellung von Konditoreiwaren sei nämlich, dass sich an den Backprozess ein Veredelungsprozess anschließe, der je nach Produkt in unterschiedlicher Weise, Form, Aufwand und Dauer erfolge. Auch glasierte oder gefüllte Donuts seien keine Konditorwaren. Im Gegensatz zur Herstellung einer Torte oder eines Baumkuchens, die sich durch eine aufwendige Schichtung von Teigschichten und Füllungen, sowie eine kunstvolle Verzierung kennzeichnen, würden Donuts wie ein Berliner maschinell mit einer oder mehreren Füllungen befüllt und mit einer Glasur überzogen. Ein besonderer Anspruch an die harmonische Verbindung von Form, Farbe und Geschmack, der einer Torte vergleichbar sein könnte, bestehe nicht. Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf – 6 SLa 311/24.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 16.12.2024
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