Behördenärger: Keine halben Brote

Symbolfoto: bennopic / Pixabay 2022
Klein(st)e Mengen, großer Ärger: Eine Differenz von zehn Gramm führte dazu, dass die Bäckerei Breitner aus dem bayerischen Pfaffenhofen ihre halben Brote nun abwiegt. Ein Kunde fühlte sich betrogen, nachdem das halbe Brot beim Nachwiegen daheim nicht exakt der Hälfte des Gesamtgewichts entsprach – schließlich habe er genau dafür bezahlt. Nachdem eine anonyme Mail an die Bäckerei nicht den gewünschten Effekt erzielte, schaltete der Kunde die Behörden ein. Das Eichamt schrieb dem bayerischen Betrieb daraufhin vor, seine Brothälften abzuwiegen. Die rechtliche Grundlage dieser kuriosen Geschichte: Die seit 2020 geltende Fertigpackungsverordnung (FPackV). Diese besagt: Wird ein Brot auf Kundenwunsch halbiert, muss dieses für die genaue Preisermittlung gewogen werden. Erfolgten Halbierung und Auszeichnung der Brothälften bereits vorab, entfällt die Wiegepflicht. Die Bäckerei stattete schließlich alle Filialen mit neuen Waagen aus. 15.000 Euro habe ihn diese Maßnahme gekostet, äußerte Bäckermeister Matthias Breitner im Gespräch mit Bild.
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Autor
Laura Wittland
Veröffentlicht am 25.08.2026
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