Keine Prüfungsgebühren – Bäckerei setzt sich gegen Innung durch

Foto: succo / pixabay.com 2020
Im Bereich der Handwerkskammer Trier hat sich eine Bäckerei mit ihrem Widerspruch gegen die Prüfungsgebühren einer Bäckerinnung durchgesetzt. Ob der Fall Präzedenzcharakter hat, ist allerdings umstritten. Fest scheint zu stehen: Die Regionale Bäcker-Innung hat nach Widerspruch der Bäckerei Wildbadmühle auf 1000 Euro Prüfungsgebühren für Lehrlinge verzichtet. Das meldet unter anderem der Volksfreund aus Trier. In der Bewertung des Falles herrscht allerdings Uneinigkeit. Gegenüber dem Volksfreund betonte die Bäckerinnung, es handele sich um einen Einzelfall. Der kammerkritische Verband bffk sieht das naturgemäß anders, Zitat: „Im Mittelpunkt der Widerspruchsbegründung standen einerseits massive Formfehler bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Prüfung von der Handwerkskammer auf die Innung. Andererseits bestand der sehr begründete Verdacht, dass auch bei den Prüfungsgebühren der Versuch unternommen wird, allgemeine Kosten der Innung über die Prüfungsgebühren auch Nicht-Innungsmitgliedern anzulasten.” Mehr zu dem Thema im nächsten Back Journal.
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am 09.06.2020
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