Kinderbetreuung: Auf Unterstützung angewiesen

Wie regeln Betriebe die Kinderbetreuung, wenn Kitas und Schulen geschlossen haben?. Foto: EvgeniT / pixabay.com 2020
Das Coronavirus stellt derzeit das Familienleben auf den Kopf. Neben zahlreichen Betrieben mussten auch Betreuungs- und Bildungseinrichtungen aufgrund behördlicher Beschlüsse dicht machen – für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das zur Zerreißprobe. „Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen“, sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bmfsfj). In systemrelevanten Berufen können sie jedoch eine Notbetreuung der Kinder in Schulen oder bei der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Welche Berufe unter das Label Systemrelevanz fallen, variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Lesen Sie hier mehr ...
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Autor
Benedikt Falz
Veröffentlicht am 21.04.2020
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