Kleiner Stimmungsaufheller: Bonpflicht soll bald Geschichte sein

Symbolbild. Foto: As photography / Pixabay 2020
Bäckereien und andere Betriebe sollen bald nicht mehr verpflichtet sein, bei Beträgen von unter 30 Euro automatisch einen Kassenbeleg zu erstellen. Die Bundesregierung sieht in ihrem zweiten Entlastungspaket, das digitale Lösungen für bürokratische Vorgänge schaffen soll, zum Thema Bonpflicht eine Neuregelung vor. Diese wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und soll gemeinsam mit anderen Maßnahmen des Pakets bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Digitale Alternativen wie der digitale Bon über das Scannen eines QR-Codes sollen zudem künftig vorangetrieben werden. Die mit der vorgesehenen Neuregelung verbundenen Einsparungen bewegen sich für die meisten Betriebe jedoch wahrscheinlich im symbolischen Bereich. Die Bundesregierung kündigt an, in einem zweiten Schritt die Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege vollständig abschaffen zu wollen. Die Reduktion der Papierbons geht allerdings einher mit einer Verschärfung der Pflicht, elektronische und manipulationssichere Kassensysteme zu nutzen, wie sie in Bäckereien bereits zum Standard gehören.
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Autor
Nuria Demessier
Veröffentlicht am 20.07.2026
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