Kurzarbeit: Rechte und Pflichten bei der Urlaubsplanung
Im Urlaubsjahr 2021 ist einiges für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu beachten. Foto: Skitterphoto / pixabay.com 2021
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) konkretisiert das Thema Erholungsurlaub und Kurzarbeit jetzt nochmals. Das geht aus einer Meldung der Dehoga Bayern hervor. Demnach müssen Arbeitnehmer unverplanten Erholungsurlaub aus 2020 für 2021 einbringen, jedoch noch nicht genehmigt bekommen haben. Diese Regelung soll Kurzarbeit vermeiden. Dazu reichten eine formlose Urlaubsliste sowie eine Vereinbarung über Betriebsferien aus. Bei der Urlaubsplanung 2021 dürfen Unternehmen sich laut Dehoga aber auf die betriebliche Praxis berufen. Anders in Betrieben, die üblicherweise keine Urlaubsplanung vornehmen: Hier fordert die BA Arbeitgeber erst gegen Ende 2021 auf, die Einbringung des Urlaubs zu veranlassen, bevor er verfällt, heißt es.
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Autor
Franziska Meyer
Veröffentlicht am
02.02.2021