Manner-Rosa in Deutschland markenrechtlich geschützt

Foto: Manner 2025
Das Wiener Unternehmen Josef Manner & Comp. AG hat sich das Manner-Rosa in Deutschland als sogenannte abstrakte Farbe markenrechtlich schützen lassen. Rechtsanwalt Christoph Vischer von der Münchner Kanzlei Weickmann teilte zur Erläuterung für diesen ungewöhnlichen Vorgang mit: Das Unternehmen „hat ihre Farbe Rosa durch jahrelange konsequente Verwendung und Bewerbung als Marke etabliert und konnte die strengen Anforderungen für die Eintragung einer Farbe als abstrakte Farbmarke erfüllen. [...] Das Manner-Rosa gesellt sich zu den abstrakten Einzelfarbmarken von Bahlsen, Lindt & Sprüngli, Ferrero und Kraft Foods / Mondelez, die bislang in Deutschland in dieser Klasse eingetragen sind.“ Eine abstrakte Farbmarke ist eine besondere Markenform, die eine bestimmte Farbe oder Farbkombination ohne eine konkrete Form, Umrandung oder besondere Anordnung als Marke schützt. Die Farbe wird also für sich genommen – unabhängig von einer bestimmten grafischen Darstellung – als Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens markenrechtlich geschützt. Bereits 2002 hat sich Manner die Farbe für Österreich schützen lassen.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 24.03.2025
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