Mehrweg in Sicht

Foto: Visual Generation / stock.adobe.com 2022
Fast drei Milliarden – so viele Einweg-Kaffeebecher wurden im Jahr 2019 allein in Deutschland verbraucht, so die Zahlen des Umweltbundesamts 2019. Hinzukommen natürlich noch weitere Einwegverpackungen wie Teller, Schalen oder Besteck. In Deutschland entsprach 2017 das Abfallvolumen von Einweggeschirr und To go-Verpackungen rund 281.186 Tonnen, heißt es seitens der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Damit soll bald Schluss sein – zumindest, wenn es nach der Bundesregierung geht. Denn: Ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegpflicht. Demnach sind Lebensmittelunternehmen, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr anbieten – darunter auch belegte Brötchen oder Kaffee –, verpflichtet, die angebotenen Waren jeweils auch in Mehrwegpackungen zum Verkauf anzubieten. Dabei dürfen diese nicht teurer sein als die Einwegvariante. Lesen Sie hier mehr ...
Teile diesen Post
Nichts mehr verpassen? Dann abonniere unseren Newsletter!

Dieses Formular wird durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von Google.

Um dieses Formular abzusenden, benötigen wir Deine Zustimmung zur Nutzung von Google reCAPTCHA.
Autor
Anne Hawighorst
Veröffentlicht am 22.07.2022
Kontaktiere uns
Luisenstraße 34
49074 Osnabrück
+49 (0)541 58 05 44-30
©2026 INGER Verlagsgesellschaft mbH