Mehrwegangebotspflicht: Deutsche Umwelthilfe siegt gegen Back-Factory

Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe. Foto: Stefan Wieland 2024
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen weiteren Sieg bei der Durchsetzung der Mehrwegangebotspflicht in der Außer-Haus-Gastronomie errungen. Dieses Mal traf es einen Franchisenehmer der Marke Back-Factory (Valora), der erfolgreich vor dem Landgericht Berlin verklagt worden war. Mystery Shopper der DUH hatten festgestellt, dass sie ihr Getränk in einer (oder in mehreren) seiner Filialen nur in Einwegbechern erhalten konnten, obwohl der Franchisenehmer angegeben hatte, an einem Mehrwegsystem teilzunehmen. Die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kommentierte: „Das Urteil ist ein Erfolg für die Verbraucherinnen und Verbraucher und ein wichtiges Signal an alle Gastronomiebetriebe und Lebensmitteleinzelhändler, die Mehrwegangebotspflicht ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen.“ Ernst nehmen sollte man aber auch die Drohung der DUH. Wenn der Fall schon vor dem Landgericht gelandet ist, heißt das, dass der Streitwert über 5.000 Euro gelegen hat. Es kann also teuer werden, und die DUH gewinnt bekanntermaßen (fast) immer ...
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 16.09.2024
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