Mindestlohn: Zentralverband kritisiert geplante Erhöhungen

Foto: kschneider2991 / pixabay.com 2020
Die Mindestlohnkommision hat ihre Empfehlung abgegeben: Der Mindenstlohn soll in den Jahren 2021 und 2022 in vier Stufen steigen. Die letzte Erhöhung am 1. Juli 2022 sieht dann einen Stundensatz von 10,45 Euro brutto vor. Stimmt die Bundesregierung zu, ändern sich die Sätze am 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, am 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, am 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und schließlich zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Warum die stärkste Erhöhung für 2022 geplant ist, erklärt die Mindestlohnkommision in ihrem Beschluss: „Die Beschlussfassung fällt in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet“, und weiter „Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ab 2022 ist eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten.“ Die Argumentation der Kommission ist aus unserer Sicht schwer nachzuvollziehen, weil sie ja eine zehnprozentige Erhöhung in zwei Jahren vorsieht, obwohl die Wirtschaft in diesem Zeitraum voraussichtlich gar nicht wachsen wird. Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des deutschen Bäckerhandwerks äußert sich dann auch skeptisch: „Die Coronavirus-Krise hat manche Unternehmen in eine sehr schwierige Lage gebracht, nicht wenige Mittelständler schauen mit Sorge in die Zukunft. Dabei sind die Unternehmen je nach Branche, Region und Lage höchst unterschiedlich betroffen. Der Beschluss der Mindestlohnkommission unterscheidet jedoch nicht nach Branchen oder Regionen. Er sieht erneut pauschale Lohnerhöhungen für die gesamte Wirtschaft vor, ohne spezifisch nach Branchen zu differenzieren. Das sehen wir – gerade in der aktuellen Situation – kritisch.“
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Autor
Lukas Orfert
Veröffentlicht am 07.07.2020
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