Münchner Hofpfisterei und Rewe streiten vor Gericht um den Markennamen Sonne

Foto: kropekk_pl / Pixabay 2014
Eigentlich hatte die 17. Handelskammer des Landgerichts München I die Sache eindeutig entschieden: Der Handelskonzern Rewe durfte seine „Partysonne“ und sein „Sonnenkorn“ nicht „Partysonne“ und „Sonnenkorn“ nennen, weil er damit das Markenrecht der Münchner Hofpfisterei an dem Namen „Sonne“ veletzte. Die hat sich den Namen schon vor langer Zeit gesichert und mahnt Mitbewerber ab, die ihre Backwaren so oder ähnlich benennen. Obwohl Rewe beide Produkte inzwischen ausgelistet hat, will man das Urteil nicht akzeptieren. Rewes Anwalt erklärte, dass die beiden Produkte den Zusatz „Rewes beste Wahl“ getragen hätten, und dass man mündlich versichert habe, beide Produkte bis 2018 aus dem Verkehr zu nehmen, was bewirkt habe, dass das Recht der Hofpfisterei nicht verletzt worden sei. Sollten die beiden Parteien zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, wozu das Gericht sie aufgefordert hat, wird das Urteil voraussichtlich im Juli gesprochen werden.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 07.06.2022
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