Corona-Spezial Nr. 2: Wichtige Änderungen im Insolvenzrecht erwartet

Foto: Bäckerwelt 2020
Während es in der letzten Woche nur eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gab, liegt seit Montag (23. März) ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Es wird damit gerechnet, dass Bundestag und Bundesrat das Gesetz kurzfristig verabschieden werden. Von Dr. Carsten Hoppmann aus Hannover ist uns ein interessanter Beitrag zu dem Thema zugesandt worden, den wir hier  vor der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichen, weil die Inhalte für die Betriebe sehr wichtig sind und ggf. bei der Vorbereitung unterstützen. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht die geltende, sondern die erwartete Rechtslage wiedergegeben wird. Holen Sie also vor allen Maßnahmen aktuellen Rat ein. Die Ausgabe 2 unseres Corona Spezial können Sie hier kostenfrei herunterladen. Alle Corona-Spezials finden Sie hier
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am 24.03.2020
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