Neue Azubi-Tarife rückwirkend allgemeinverbindlich zum 1. März 2025 in Kraft

Die Ausbildungsvergütung gilt für alle Azubis im Bäckerhandwerk. Zuletzt stieg die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei Bäckern um 17 Prozent sowie 9,3 Prozent bei Bäckereifachverkäufern. Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. 2025
Der neue Tarifvertrag für die Auszubildenden des Bäckerhandwerks wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Der Vertrag gilt nun für alle Azubis rückwirkend zum 1. März 2025. Das gab der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks in einer Pressemeldung bekannt. Der Zentralverband und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten am 28. Januar 2025 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen und beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Ab März 2026 können sich Azubis auf eine weitere Erhöhung ihrer Gehälter freuen:
  1. Ausbildungsjahr: 1.020 Euro brutto (März 2025) → 1.070 Euro brutto (März 2026)
  2. Ausbildungsjahr: 1.090 Euro brutto (März 2025) → 1.140 Euro brutto (März 2026)
  3. Ausbildungsjahr: 1.230 Euro brutto (März 2025) → 1.280 Euro brutto (März 2026)
Der Zentralverband zeigte sich angesichts der aktuellen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt zuversichtlich: „Mit einem Plus von 17 Prozent bei neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Beruf Bäcker/Bäckerin sowie 9,3 Prozent mehr Neuverträgen im Beruf der Bäckereifachverkäufer/-in punktet die Branche beim Nachwuchs.“
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Autor
Alea Brockhaus
Veröffentlicht am 12.01.2026
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