Neue EU-Regelung erweitert Auswahl erlaubter Insekten als Nahrungsmittel

Mehlwürmer als Bestandteil eines Pfannengerichts. Foto: katerinavulcova / Pixabay 2019
Neue Regularien der EU ermöglichen Lebensmittelproduzenten seit dem 10. Februar 2025, weitere Insektenarten in ihren Produkten zu verarbeiten. Schon jetzt können Mehlkäfer und Hausgrille sowie Getreideschimmelkäfer zu Lebensmitteln verarbeitet werden. Jetzt ist noch Mehlkäferpulver aus ganzen Larven hinzugekommen, sofern sie UV-behandelt wurden. Sie dürfen in Backwaren, Teigwaren, Kartoffelprodukten, Käseprodukten und Obst- und Gemüsekompott verarbeitet werden. Die entsprechenden Produkte müssen als „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“ ausgezeichnet werden. Die zuständige EU-Behörde, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), hat das Verfahren für unbedenklich erklärt.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 13.02.2025
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