Neue Obergrenze für Minijobs

Foto: geralt / Pixabay 2016
Wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einem Interview mit der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ ankündigte, wird die Grenze von Minijobs von derzeit 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Auch die Obergrenze bei Midijobs wird angehoben; sie steigt von 1.300 Euro auf 1.600 Euro. Die Erhöhung kommt am 1. Oktober im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Es handelt sich um die Umsetzung einer entsprechenden Ankündigung im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Die Erhöhung der Obergrenze für Minijobs soll den Unternehmen das Projekt 12 Euro etwas schmackhafter machen, weil durch die Erhöhung des Mindestlohns die maximal mögliche Stundenzahl für den Einsatz von Minijobbern noch deutlicher gesunken wäre. Von Gewerkschaftsseite hingegen kam Kritik. Anja Piel, Mitglied im Vorstand des Dachverbands DGB, nannte das Vorhaben einen „Riesenfehler“, der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Guido Zeitler, befürchtet, dass durch die Erhöhung Minijobs reguläre Arbeitsplätze verdrängen.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 31.01.2022
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