Neue Plastikkennzeichnung kommt

Symbolfoto: weixx / stock.adobe.com 2021
„Einen Milchkaffee zum Mitnehmen, bitte“. Es ist noch früh am Morgen, noch dunkel – doch das erste Dilemma des Tages steht mir schon bevor: Ich habe meinen Kaffeebecher aus Aluminium vergessen und kann nun meinen morgendlichen Milchkaffee nur genießen, wenn ich zuvor in den sauren Apfel beiße und den heißen und ebenso begehrten Wachmacher in einen Einwegbecher füllen lasse. Laut Bundesministe- rium für Umwelt stehe ich damit aber nicht alleine da: In Deutschland werden durchschnittlich etwa 320.000 To-go-Einwegbecher verbraucht. Pro Stunde. Diese Zahl ist zwar nicht mehr neu, aber sie hat immer noch das Potenzial wenigstens Erstaunen hervorzurufen. Neu hingegen ist die Kennzeichnung, die ab dem 3. Juli in diesem Jahr die Einwegbecher zieren muss. Die Europäische Union (EU) hat in der Durchführungsver- ordnung 2020/2151 festgelegt, wie bestimmte Kunststoffprodukte in Zukunft gekennzeichnet sein müssen. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2019/904, wonach die Auswirkungen von Einwegkunststoffartikeln auf die Umwelt verringert werden sollen. Lesen Sie hier mehr...
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Autor
Franziska Meyer
Veröffentlicht am 09.03.2021
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