Neuer Tarifvertrag für Auszubildende des Bäckerhandwerks ist allgemeinverbindlich
Der neue Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt. Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks 2021
Vor kurzem einigte sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks mit der NGG auf neue Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks. Der Zentralverband hat jetzt mitgeteilt, dass der Tarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Damit hat er rückwirkend zum 1. März 2021 Rechtskraft erlangt. Details zur Erhöhung der Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
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Autor
Fabian Konschu
Veröffentlicht am
12.07.2021