Neues Mehrweg-Gesetz in Kraft

Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen ab 2023 dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. (Foto: pixabax.com / Pexels 2023). pixabax.com / Pexels 2023
Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen zum Mitnehmen anbieten, sind ab 2023 in der Pflicht, ihre Produkte sowohl in Einweg- als auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Mit den neuen Regelungen werden Vorgaben der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Eine Ausnahmeregelung gilt für kleine Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche bis 80 Quadratmetern, die die Befüllung kundeneigener Mehrwegbehältnisse anbieten. Die Mehrwegangebotspflicht gilt grundsätzlich für Inverkehrbringer von Lebensmitteln in Einwegkunstoffverpackungen. Sie besteht also beispielsweise für Bäckereien, die Speisen (außer Brot- und Backwaren) und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Wer in Aluminium- oder Pappeinweg Speisen ausgibt, unterliegt nicht der Mehrwegpflicht. Bei Getränken gilt immer eine Mehrwegangebotspflicht, unabhängig von der Materialart. Mehr Infos zum neuen Gesetz finden Sie hier.
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Autor
Jessica Escher
Veröffentlicht am 10.01.2023
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