Nicht abgemeldet – fristlose Kündigung unter Umständen rechtmäßig

Foto: 2541163 / Pixabay 2018
Einem Mitarbeiter, der sich nicht ordnungsgemäß bei der elektronischen Zeiterfassung abmeldet, um eine Pause zu machen, kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen) (LAG Hamm 13 Sa 1007/22). Es sah im vorliegenden Fall eine Abmahnung als nicht erforderlich an, weil die betreffende Mitarbeiterin versucht hatte, das Fehlverhalten zu leugnen und zu verschleiern, nachdem sie damit konfrontiert wurde. Auch die hundertprozentige Schwerbehinderung und die geringe Dauer der nicht-dokumentierten Abwesenheit schützten die Frau nicht vor der Kündigung. Es handele sich um einen schweren Vertrauensbruch, urteilten die Richter.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 30.05.2023
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