Österreich: Lockdowns haben Mietsache „unbrauchbar“ gemacht – Verweigerung der Mietzahlung rechtens

Foto: Edward Lich / Pixabay 2017
Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass die coronabedingten Lockdowns 2020/21 eine Mietsache zum Teil unbrauchbar gemacht haben, weshalb die Vermieter keinen Anspruch auf Mietzahlung haben. Im konkreten Fall hatte sich der Betreiber eines Bäckerei-Cafés in einem Kärntner Gewerbegebiet geweigert, für die Zeit der zwangsweisen Schließung seines Cafés Miete zu zahlen. Er argumentierte, dass allein durch den Verkauf von Backwaren, der zehn Prozent zum Umsatz beigetragen habe, der Betrieb nicht habe wirtschaftlich fortgesetzt werden können, sodass er nicht nur den Cafébetrieb einstellte, sondern gleich den ganzen Laden schloss. Er stellte die Mietzahlungen ein, was der Vermieter nicht akzeptieren wollte und deshalb vor Gericht zog und dort in der letzten Instanz abgewiesen wurde. Das Gericht stellte außerdem fest, dass nicht allein der schriftliche Vertrag entscheidend sei, sondern auch mündlich getroffene Vereinbarungen. Lesen Sie das komplette Urteil des Obersten Gerichtshofs der Republik Österreich!
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 28.06.2022
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