Prüfmanagement von explosionsgefährdeten Anlagen

Foto: BT / Stefan Schütter 2015
Anlagen in Unternehmen mit einem explosionsgefährdeten Teil, wie etwa Silos, sind überwachsungspflichtig. Das betrifft sehr viele Betriebe, in denen explosionsgefährdete Materialien verarbeitet werden, auch Großbäckereien. Überall dort, wo Mehl oder Zucker zum Einsatz kommen, schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (Betr.Sich.V) für Anlagen sowie Anlagenteile, die über einen explosionsgefährdeten Teil (Ex-Bereich) verfügen, Prüfungen im Dreijahresturnus vor. Liegt ein geprüftes Instandhaltungskonzept vor, lässt sich der Prüfzyklus jedoch verlängern und im Zuge der Anlagenprüfung, die alle sechs Jahre stattfindet, einfach mit durchführen. Lesen Sie hier mehr ...
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am 22.07.2022
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