Quarantäne bei Corona-Verdacht: Bundesregierung gibt Hilfestellung

Foto: mariohagen / Pixabay 2021
Zu den Besonderheiten bei der Bekämpfung des Coronavirus gehört es, dass nicht erst die Erkrankung an Covid-19 der Anlass für Absonderung und Quarantäne wird, sondern bereits die Infektion. Das führt zu einem außergewöhnlich hohen Arbeitsausfall, weil Mitarbeiter, die sich eigentlich gesund fühlen, nicht an der Arbeitsstätte erscheinen dürfen. Wenn sich jetzt die Omikron-Variante ausbreitet, dürfte das noch viel häufiger als bisher der Fall sein. Betroffene Arbeitnehmer haben im Fall einer verpflichtenden Quarantäne unter Umständen Anspruch auf Entschädigung durch ihren Arbeitgeber. Der wiederum wendet sich an die zuständige Behörde. Damit sich betroffene Arbeitgeber im Regelungsdschungel rund um § 56 des Infektionsschutzgesetzes zurechtfinden, hat das Bundesministerium für Gesundheit in einem Schreiben die Fragen zu den Themenbereichen Anspruchsvoraussetzungen, Ansprungsumfang und Sozialrechtliche Fragestellungen beantwortet. Das Ministerium weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass nicht der Bund, sondern dass für die Ausführung der Bestimmungen die Länder verantwortlich sind. Das Schreiben kann von der Website des Ministeriums heruntergeladen werden (PDF).
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 10.01.2022
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