Rache-Bewertung auf Google? Geht gar nicht, sagt die Staatsanwaltschaft

Foto: Ann H / Pexels 2026
Die 28-jährige Frau, die sich im Februar in einem Bäckerei-Café in St. Gallen (Schweiz) niederließ, wollte nichts konsumieren, nur ein Buch lesen. Als eine Verkäuferin sie darauf ansprach, zückte sie ihr Handy und machte Fotos von der Theke und der Bäckerei-Mitarbeiterin. Anschließend schrieb sie auf Google drei Ein-Stern-Bewertungen, fabulierte etwas von schlechtem Service und schlechter Behandlung und garnierte das mit Fotos aus der Bäckerei und von der Verkäuferin. Auch wenn sie deren Gesicht verpixelte, fand die Betroffene das gar nicht lustig. Die Staatsanwaltschaft übrigens auch nicht. Sie stellte der Dame einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken aus, der drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Frau habe sich der mehrfachen Verleumdung, der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte sowie eines Vergehens gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schuldig gemacht. Die Frau zeigt sich gemäß der Angabe der Zeitung Tagblatt nach wie vor uneinsichtig, der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 07.08.2026
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