Revision der EU-Bio-Verordnung – ein Update

Revision der EU-Bio-Verordnung. Foto: Mediamodifier / pixabay.com 2021
Mit der Verordnung (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat die Basisverordnung des neuen Bio-Rechts verabschiedet. Diese umfasst den Basistext der neuen Verordnung und eine Reihe von Anhängen, die teilweise den Charakter von Durchführungsbestimmungen haben. Das Basisrecht enthält eine große Anzahl an Ermächtigungen für delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen, die bis zum Gültigkeitsbeginn der Verordnung größtenteils abgearbeitet werden müssen. Somit wird die Funktionalität des neuen Rechts gesichert. Um das zu gewährleisten, hatte die Kommission einen ambitionierten Plan zur Erarbeitung der Folgerechtsakte vorgelegt. Die Verordnung sollte ursprünglich zum 01. Januar 2021 in Kraft treten. Welche Veränderungen folgen mit der neuen EU-Bio-Verordnung? Lesen Sie hier mehr ...
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Autor
Kristina Tewes
Veröffentlicht am 07.05.2021
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