Schweiz: Herkunft soll bei Brot und Backwaren deklariert werden

Foto: Hans / Pixabay 2015
Der Schweizer Bundesrat (also die Regierung) hat einen Vorschlag zur Novellierung des Schweizer Lebensmittelrechts auf den Weg gebracht. Diesem Vorschlag zufolge muss die Herkunft von offen verkauftem Brot und Backwaren deklariert werden. Außerdem wird die Deklarationspflicht von Allergenen vereinfacht, weil nicht mehr einzelne Zutaten angegeben werden müssen, sondern nur noch Gruppen (z. B. Nüsse statt Haselnüsse). Bei freiwilligen Angaben zur Herkunft können nun Großräume (z. B. Südamerika) angegeben werden. Das Eidgenössische Departement des Innern begründet die Regelung wie folgt: „Das vorgeschlagene Recht soll ermöglichen, den Gesundheits- und Täuschungsschutz in der Schweiz auf dem gleichen Niveau wie in den Nachbarländern zu halten und allfälligen Handelshemmnissen vorzubeugen.“
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 11.10.2022
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