Schweiz: Transparenzregister ist in Kraft
In der Schweiz ist am 1. Oktober 2026 das Transparenzregister in Kraft getreten, das alle Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) zur Offenlegung der wirtschaftlich berechtigten Personen verpflichtet. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Bekämpfung von Geldwäsche. Wie Markus Koster,
Geschäftsführer SBC Treuhand AG, auf der Website des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes SBC mitteilt, sind davon auch Bäckereien betroffen. Er rät, sich alsbald um die Abklärung dieser Frage zu kümmern, weil sie sich oftmals als schwerer zu beantworten herausstellt als geglaubt. Er schreibt: Gerade „bei verschachtelten Beteiligungsstrukturen – mehrere Generationen, stille Beteiligungen, Nachfolgeregelungen – kann die Abklärung, wer tatsächlich wirtschaftlich berechtigt ist, einige Zeit in Anspruch nehmen.“ Die Eintragung erfolgt über die Bundesplattform EasyGov; die Informationen sind nicht öffentlich einsehbar.