Sich widersprechende Urteile: Darf die Miete bei Corona-Schließung gesenkt werden?

Eine Reduzierung der Kaltmiete um 50 Prozent sei laut OLG gerechtfertigt. Foto: tianya1223 / pixabay.com
Vor dem Bundesgerichtshof werden demnächst wahrscheinlich zwei interessante Fälle rund um Mietkürzungen bei coronabedingter Schließung behandelt werden. Grund: Zwei Oberlandesgerichte (Dresden und Karlsruhe) haben in vergleichbaren Fällen grundlegend anders geurteilt und die Revision zugelassen. Beide Gerichte hatten die Frage zu entscheiden,  ob ein Mieter, der wegen Corona-Maßnahmen seine gemieteten Räume nicht mehr zum Verkauf nutzen kann, dennoch die volle Miete entrichten muss. Dresden gab dem Mieter zu einem guten Teil Recht, Karlsruhe schlug sich aber auf die Seite des Vermieters. Die Urteile und eine rechtliche Einordnung finden Sie hier.
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Autor
Fabian Konschu
Veröffentlicht am 23.03.2021
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