Sonntagsarbeit: So langsam wird es Zeit

„Bäckerhandwerk wird in den Ausnahmekatalog für die Sonntagsarbeit aufgenommen!“ So freute sich im April 2025 nicht nur unser Portal „Bäckerwelt“, als nach der Bundestagswahl der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD durchsickerte. Indes erging es der Reform der Sonntagsarbeit wie so vielen Projekten der Bundesregierung: Irgendwo hängt sie fest. Das Bäckerhandwerk wird so weiter gezwungen, teilweise in einem halblegalen Graubereich zu produzieren. Mit den drei Stunden kommt nämlich kaum ein Handwerksbäcker aus, der seine Filialen versorgen will. Eigentlich müsste er also mit der Faust in der Tasche zusehen, wie die Tankstelle nebenan seine Brötchenumsätze einstreicht. Das bringt er natürlich nicht über sich und macht sich damit angreifbar. Je nach Region scheint bisher ein Gentlemen's Agreement zu exisitieren, nach dem die Ämter nicht so genau hinsehen. Das gilt aber lange nicht mehr überall. Wie schon seinerzeit beim Nachtbackverbot müssen die Behörden auf Anzeige tätig werden und sprechen dann – die geleisteten Arbeitsstunden sind ja leicht nachzuvollziehen – auch saftige Strafen aus. Woraus sich dann zwei Forderungen ableiten lassen: 1. Bäcker, schießt euch doch nicht auch noch selbst ins Knie, indem ihr Kollegen anschwärzt. Das Revanchefoul kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. 2. Verkauft keine Sonntagsbrötchen mehr an Koalitionspolitiker. Zumindest so lange, bis die ihren Koalitionsvertrag umgesetzt haben.
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Autor
Dirk Waclawek
Veröffentlicht am 26.01.2026
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