Stadtbäckerei Höring im vorläufigen Insolvenzverfahren
Blick ins Café des Fachgeschäfts der Stadtbäckerei Höring in Hetzdorf. 2019. Foto: BW / Dirk Waclawek 2019
Das Amtsgericht Dresden hat am 14. März 2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse der Stadtbäckerei Höring aus Dresden angeordnet. Vorläufiger Insolvenzverwalter der Bäckerei mit sieben Fachgeschäften und 65 Mitarbeitern ist Rechtsanwald André Nickel. Der betonte gegenüber dem Internetportal saechsische.de, dass der Verkauf in allen Filialen weiterlaufe und auch die Lieferanten dem Betrieb die Stange hielten. Nickel: „Wir schauen jetzt in Ruhe, was wir an finanziellem Rucksack abwerfen und verschlanken können und gucken dann positiv in die Zukunft.“
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am
24.03.2023