Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen nur heute möglich
BGN-Vorstand beschließt eine Senkung der Beiträge um drei Prozent. Foto: blickpixel / Pixabay.com 2020
Jeder Betrieb, der angesichts der aktuellen Situation die fälligen Sozialversicherungsbeiträge auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchte, kann dies am heutigen Donnerstag (26. März) tun. Die Bundesregierung hat kurzfristig entschieden, dass die Beiträge für März und April zinslos gestundet werden können. Inhaber müssen aber sehr schnell sein: Damit das Geld für März nicht in den kommenden Tagen abgebucht wird, müssen Betriebe noch heute einen entsprechenden Antrag an die Krankenkassen schicken.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat ein Formblatt veröffentlicht, mit dem der Antrag heute noch an die Krankenversicherung gefaxt werden kann. Sie finden das Dokument hier. Sind Ihre Mitarbeiter bei mehreren Krankenversicherungen eingeschrieben, müssen Sie jeder Kasse einen Antrag zukommen lassen.
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Autor
Benedikt Falz
Veröffentlicht am
26.03.2020