Tübingen unterliegt im Streit um Verpackungsabgabe

Foto: Yuri_B / Pixabay 2018
Die Stadt Tübingen hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim im Kampf um eine lokale Verpackungssteuer eine Niederlage erlitten. Das Gericht gab dem Inhaber einer McDonalds-Filiale recht. Der Kläger hatte argumentiert, dass er mit seinem bundesgesetzlich geregelten Zwangsbeitrag zum Dualen System Deutschland bereits seinen Beitrag zur Bewältigung von Verpackungsmüll leiste. Die Stadt Tübingen argumentierte, dass es durch die Steuer gelungen sei, das Müllaufkommen um mehrere Tonnen zu senken und die Einrichtung von Mehrwegkonzepten in der Gastronomie zu fördern. Die Stadt will jetzt das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob sie in die Revision geht. Bis zu einem endgültigen Urteil, teilte sie mit, würde die bestehende Regelung weitergelten.
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 05.04.2022
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