Umweltbundesamt kippt Stollen-Abgabe endgültig

Symbolbild. Foto: congerdesign / pixabay.com 2016

Die umstrittene Abgabe auf Folienverpackungen für 750-Gramm-Christstollen wird nicht kommen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat entschieden, die von Bäckereien eingelegten Widersprüche anzuerkennen und laufende Verfahren zugunsten der Betriebe zu beenden. Das teilten unter anderem der Bäckerinnungsverband Saxonia mit.

„Unsere Argumente waren begründet, unsere Haltung geschlossen – und das hat Wirkung gezeigt“, sagt Stefan Richter, Landesobermeister und Vertreter des sächsischen Bäckerhandwerks. Einen Stollen als „To-go-Produkt“ einzustufen, sei von Anfang an unsinnig gewesen. Auch Celestina Brandt, Landesinnungsmeisterin des LIV für das Thüringer Bäckerhandwerk, spricht von einem Erfolg für das gesamte Handwerk. Die Verbände hätten „geschlossen und mit Augenmaß reagiert – juristisch sauber, politisch klug und öffentlich nachvollziehbar“.

Das Umweltbundesamt hatte am 6. August 2025 per Allgemeinverfügung entschieden, dass ein 750-Gramm-Stollen in Folie unter das Einwegkunststofffondsgesetz fällt. Nach massiver Kritik aus Handwerk, Politik und Öffentlichkeit wurde die Regelung nun zurückgenommen. Künftig gilt eine Mengenschwelle von 500 Gramm – traditionelle Stollenverpackungen sind damit ausgenommen.

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Autor
Helen Werner
Veröffentlicht am 11.11.2025
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