VDMA macht EU-Verpackungsverordnung für Investitionszurückhaltung verantwortlich

Richard Clemens, der Geschäftsführer des Verbandes Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen im VDMA. Foto: VDMA 2023
Die EU-Verpackungsverordnung sorgt nach Ansicht des Fachverbands Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen im Verband deutscher Maschinen und Anlagenbauer (VDMA) für einen deutlich spürbaren Auftragseinbruch. Deren unklare Anforderungen führten zu einer spürbaren Verunsicherung im Markt und damit zu Planungsunsicherheit bei Herstellern und Kunden gleichermaßen. „Die Investitionszurückhaltung zeigt sich inzwischen sehr deutlich“, sagte Fachverbands-Geschäftsführer Richard Clemens. „Der Auftragseingang im Verpackungsmaschinenbau weist für den Zeitraum Januar bis September 2023 insgesamt ein Minus von 12 Prozent auf, Aufträge aus dem Ausland verzeichneten dabei ein Minus von 17 Prozent. Das hängt mit der EU-Verpackungsverordnung ursächlich zusammen.“ Clemens kritisierte, dass eine EU-weit harmonisierte und damit einheitliche verpackungsrechtliche Anforderungennicht nicht realisiert worden sei. Der „bestehende ,Flickenteppich‘ an spezifischen verpackungsrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten“ bleibe bestehen. Weil den EU-Mitgliedsstaaten die Freiheit eingeräumt worden sei, strengere nationale Maßnahmen einzuführen, die über die Regelungen der Verordnung hinausgehen, sei „eine Chance verpasst [worden], für klare Rahmenbedingungen zu sorgen – mit negativen Folgen für die Investitionen.“
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Autor
Benno Kirsch
Veröffentlicht am 05.12.2023
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