Wirtschaftshilfen: Fixkostenregelung gilt nicht für Novemberhilfen

Die Antragsfrist für Corona-Hilfen wurden verlängert. Foto: nattanan23 / pixabay.com 2021
Vor kurzem kam es zu Verwirrungen rund um die Corona-Wirtschaftshilfen. So berichtet der Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe in seinem Informationsdienst, dass das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium die FAQs zur Überbrückungshilfe II geändert haben. Nur wer in dem Monat, für den Hilfe beantragt wird, weniger Einnahmen als Ausgaben hatte, sei berechtigt diese Wirtschaftshilfe zu bekommen. Steuerberater befürchteten, dass die geänderten Kriterien um ungedeckte Fixkosten auch auf die Novemberhilfen angewendet werden sollen. Susann Hasse vom Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks kann in der Sache aber Entwarnung geben: Das Bundes-WIrtschafsministerium habe gegenüber dem Zentralverband erklärt, dass diese Fixkosten-Regelung nicht für die Novemberhilfen gelte. Erst wenn die Grenze von einer Million Euro Fördergelder überschritten werde, greife das Kriterium. Was die Überbrückungshilfe III betrifft, so sei hier kein Nachweis über einen bestimmten Umsatzeinbruch im Sommer vonnöten. Bäcker, die seit November von den Schließungen betroffen sind, können diese Hilfe ebenfalls beantragen.
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Autor
Fabian Konschu
Veröffentlicht am 19.01.2021
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